Christine Albrecht

Familienrecht

Ich berate, begleite und vertrete Sie zu folgenden Bereichen:

  • Trennung und Ehescheidung
  • Versorgungsausgleich
  • Ehevertrag
  • Unterhalt
  • Sorgerecht/Umgangsrecht
  • Statusrechte (Vaterschaftsanerkennung und weitere)
  • Vermögensauseinandersetzung und Immobilienbesitz
  • Internationales Familienrecht

Trennung/ Scheidung

Bereits mit Trennung können Ansprüche entstehen. Versäumen Sie nicht, diese Ansprüche zu sichern! Allzu oft kommt es während der Trennung zu Auseinandersetzungen zwischen den gerade Getrennten. Diese Auseinandersetzung betreffen alle Ebenen. Hier ist eine rechtliche Unterstützung unvermeidlich. Gerne unterstütze ich Sie hier bei der Vermögenssicherung, Auskunftsansprüchen oder vertraglichen Regelungen.

Vielleicht ist es einfach und klar?! Die Trennung ist einvernehmlich und sie wünschen sich lediglich eine kurzfristige Vertretung und schnelle Durchführung der Ehescheidung. Diesen Weg gehe ich mit Ihnen gemeinsam.

Das sollten Sie wissen: Bereits bei einer Trennung entstehen Ansprüche gegenüber dem Anderen, welche frühzeitig zu prüfen sind.


Ehevertrag

Am besten ist es stets sich zu „vertragen“ und für schlechtere Zeiten vorzusorgen. Die frühzeitige Vertragsschließung bei Eheschließung erscheint zwar wenig romantisch, kann aber sinnvoll sein.

Eheverträge bedürfen der notariellen Beurkundung und sollten stets nur mit fachkundiger, rechtlicher Unterstützung geschlossen werden. Denn in Eheverträgen können bereits viele Aspekte entsprechend der Wünsche der Vertragspartner individuell berücksichtigt werden, die ohne Vertrag in späteren möglichen Gerichtsverfahren keine Anerkennung mehr finden.

Das sollten Sie wissen: Wer sich zum Zeitpunkt der Eheschließung noch nicht für einen Ehevertrag entscheidet, kann dies zum Zeitpunkt der Trennung nachholen. Es versteht sich von selbst, dass dies häufig ein schwieriger, aber dennoch möglicher Weg ist.
Ein Ehevertrag kann sogar noch geschlossen werden, wenn die Ehescheidung bereits bei Gericht ist und oder sie sich um Ehesachen bei Gericht streiten.


Unterhalt

Bereits zum Zeitpunkt der Trennung entstehen diverse Unterhaltsansprüche, die teils individuell berechnet werden und teils vom Gesetzgeber vorgegeben sind.

Das sollten Sie wissen: Das Recht auf Unterhalt verheirateter und unverheirateter Partner wurde in den letzten Jahren durch den Gesetzgeber umfangreich reformiert. Ich berate Sie frühzeitig zu Ihren Unterhaltsansprüchen und zu denen Ihrer Kinder.


Versorgungsausgleich

Bei einer Ehescheidung wird von Seiten des Familiengerichtes automatisch auch der Versorgungsausgleich ermittelt. Hierbei wird geprüft, welcher Ehepartner in der Ehezeit höhere Rentenanwartschaften erworben hat.

Das sollten Sie wissen: Der Versorgungsausgleich ist ein sogenannter Zwangsverbund zur Ehescheidung. Da hier die intensive Mitarbeit beider Ehepartner gefragt ist, verzögert sich die Ehescheidung häufig. Ich übernehme für Sie die Erarbeitung der notwendigen Angaben.


Vermögensauseinandersetzung

Mit einer Eheschließung verschmelzen die Vermögen der Ehepartner nicht automatisch, sondern es entsteht die sogenannte Zugewinngemeinschaft. Hier kann die Ermittlung der Vermögenswerte von Bedeutung sein um spätere Verluste zu verhindern.
der Vermögenswerte von großer Bedeutung, um spätere Verluste zu verhindern.

Ein weiterer wichtiger Aspekt bei Trennung oder Ehescheidung ist auch der Umgang mit gemeinsamen Wohnungen, Wohneigentum und Immobilien.

Das sollten Sie wissen: Die Ehe begründet keine Haftung für die Schulden des anderen Ehepartners. Es sei denn, Schuldverträge wurden gemeinsam unterschrieben oder in Schuldübernahmeverträge umgewandelt.


Sorgerecht/Umgangsrecht

Bei Trennung und Ehescheidung bleibt es, sofern das gemeinsame Sorgerecht für ein oder mehrere Kind/Kinder besteht, automatisch bei einem gemeinsamen Sorgerecht. Das gemeinsame Sorgerecht beinhaltet stets die gemeinsame Entscheidung der Eltern für Ihre Kinder in Sachen Wohnsitz, medizinische Behandlungen, Schulwahl und vieles mehr.

Das sollten Sie wissen: Kinder haben ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen.


Statusrechte

Fragen nach Vaterschaft, Feststellung der Vaterschaft und der Abstammung haben stark zugenommen. Auch die Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin können Unsicherheiten aufwerfen, zu denen ich Ihnen gerne Auskunft gebe.


Internationales Familienrecht

Der Bedarf an familienrechtlicher Beratung im Bereich der Familiengründung durch Partner unterschiedliche Nationalitäten war schon immer groß und hat in den letzten Jahren stetig zugenommen.

Ich berate Sie zu binationalen Eheschließungen, zu der Frage des anzuwendenden Rechts, zu grenzsichernden Maßnahmen, zum Standes- und Namensrecht und auch zu Rechtswahlvereinbarungen sowie Trennung und Ehescheidung auf internationaler Ebene.