Influencerinnen und Influencer, die Bilder oder Videos ihrer Kinder auf Social-Media-Plattformen veröffentlichen, bewegen sich häufig im Bereich der Kindeswohlgefährdung. Zu diesem Ergebnis kommt ein kürzlich veröffentlichtes Rechtsgutachten im Auftrag der Kampagnen-Plattform Campact e.V. und des Deutschen Kinderhilfswerkes. Das Rechtsgutachten der Kölner Medienkanzlei BROST CLAßEN mit dem Titel „Kindeswohlgefährdung durch kommerzielle Veröffentlichung von Kinderfotos und -videos im Internet“ kann auf der Website des Kinderhilfswerks heruntergeladen werden.
Forderungen an den Gesetzgeber
Der Gesetzgeber soll die kommerzielle Veröffentlichung von Kinderfotos und Kindervideos im Internet bis zum vollendeten siebten Lebensjahr eines Kindes uneingeschränkt verbieten, fordern die Initiatoren. Erst danach solle die Veröffentlichung überhaupt möglich sein – mit der Einwilligung der abgebildeten Kinder. Angesichts der wirtschaftlichen Eigeninteressen der Eltern könnten Gerichte in Einzelfällen Ergänzungspfleger zur Vertretung der Kinder bestimmen.
Das Gutachten begründet, warum es ein altersabgestuftes Schutzkonzept braucht. Zwar gebe es bereits Gesetze zum Kinderschutz, doch im Fall von „Family-Influencing” würden diese nur unzureichend greifen. Darum müsse der Schutz der „digitalen Persönlichkeit des Kindes” – wie die Autorinnen und Autoren es nennen – konkretisiert und vor allem anwendbar gemacht werden. Zudem sollten die Jugendämter sowie die Landesmedienanstalten in die Überwachung der Vorgaben eingebunden werden.
FamRZ berichtete bereits vor 6 Jahren
Bereits in FamRZ 2019, Heft 8 (15.4.2019), erschien der Artikel „Kinderzimmer 4.0 – Ausverkauf der Kindheit?“ von Prof. Dr. Isabell Götz. Die FamRZ-Herausgeberin stellte sich darin die Frage, ob Kinder-Influencer – Minderjährige, die in sozialen Medien zur Schau gestellt werden – ein neues Thema für das Familienrecht sind. Demnächst wird es auch einen FamRZ-Podcast mit Prof. Götz zu dem Thema geben. Sie wollen die Folge nicht verpassen? Folgen Sie dem Podcast bei Spotify oder abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter.